Corporate Governance
1. VORWORT
Der vorliegende Ethikkodex ist eine Sammlung der ethischen Prinzipien und Werte, die unserer Unternehmenskultur zugrunde liegen und an denen sich das Verhalten aller ausrichten sollte, die im Interesse von Rovagnati S.p.A. (nachfolgend auch „Rovagnati“ oder „Unternehmen“ genannt) sowohl in als auch außerhalb des Unternehmens handeln. Der Ethikkodex ist wesentlicher Bestandteil des Organisations-, Verwaltungs- und Kontrollmodells (nachfolgend „Modell“ genannt), das von Rovagnati gemäß gesetzesvertretender Verordnung Nr. 231/2001 angenommen wurde.
Rovagnati wurde 1941 als Lebensmittelvertrieb gegründet und ist ein Unternehmen, das seit mehr als 30 Jahren hochqualitative Lebensmittel und Wurstwaren produziert. Dadurch ermöglicht es Verbrauchern in der ganzen Welt eine gesunde und ausgewogene Ernährung, die den höchsten qualitativen und hygienisch-gesundheitlichen Standards entspricht. Technologie, Sicherheit und Qualität: So lautet die Philosophie von Rovagnati. Ein Unternehmen, das nicht nur von den Verbrauchern gepriesen wird, sondern das auch den strengsten Kontrollen der Prüfbehörden standhält, die täglich die Qualität und Sicherheit der Produkte kontrollieren.
Heute ist Rovagnati durch die kontinuierliche Ausweitung und Weiterentwicklung seiner Geschäftstätigkeit sowie aufgrund seiner Größe und Bedeutung in vielen verschiedenen Umfeldern tätig, die sich schnell weiterentwickeln, und spielt eine bedeutende Rolle auf dem Markt, für die wirtschaftliche Entwicklung und für das Wohlergehen der Gemeinschaften, in denen das Unternehmen ansässig ist: Deshalb ist es wichtig, dass Rovagnati eine Aufstellung der Werte verfasst, in denen sich das Unternehmen wiedererkennt und die es neben seiner internen und externen Verantwortung annimmt und teilt.
Sämtliche Tätigkeiten von Rovagnati sind unter Einhaltung des Gesetzes und im Rahmen des lauteren Wettbewerbs durchzuführen, ehrlich, seriös, korrekt und in gutem Glauben, unter Beachtung der rechtmäßigen Interessen von Kunden, Angestellten, Aktionären, Handels- und Finanzpartnern und der allgemeinen Öffentlichkeit. Alle, die bei oder mit Rovagnati arbeiten, ohne Unterschiede oder Ausnahmen, sind dazu verpflichtet, diese Prinzipien im Rahmen ihrer Funktionen und Verantwortlichkeiten einzuhalten und deren Einhaltung zu gewährleisten.
Die Überzeugung, zum Vorteil von Rovagnati zu handeln, rechtfertigt in keiner Weise die Annahme von Verhaltensweisen, die im Gegensatz zu den in diesem Ethikkodex enthaltenen Prinzipien, Werten und Verhaltensregeln stehen. Deren Einhaltung durch die Angestellten von Rovagnati und alle anderen Empfänger des Ethikkodex, wie diese nachfolgend im Detail genannt werden, ist für den Betrieb, die Verlässlichkeit und den Ruf von Rovagnati von grundlegender Bedeutung.
2. EMPFÄNGER UND ANWENDUNGSBEREICH
2.1 Empfänger und Anwendungsbereich des Ethikkodex
Die Bestimmungen des vorliegenden Ethikkodex wenden sich ohne Ausnahme an alle, die kontinuierlich mit dem Unternehmen zusammenarbeiten, insbesondere Führungskräfte, Abteilungsleiter, Angestellte, Berater, Verwaltungsratsmitglieder, Mitglieder des Kontrollgremiums und Wirtschaftsprüfer von Rovagnati sowie an alle, die direkt oder indirekt, kontinuierlich oder vorübergehend, aus jedwedem Grunde eine Zusammenarbeit – in welcher Form auch immer – mit Rovagnati eingehen oder im Interesse des Unternehmens handeln. Sämtliche vorgenannten Personen sind demnach die „Empfänger“ des Ethikkodex.
Sämtliche Empfänger sind zur Einhaltung des Ethikkodex verpflichtet und müssen ihr Verhalten den dort niedergelegten Prinzipien entsprechend ausrichten. Insbesondere, rein beispielhaft:
- die Mitglieder des Verwaltungsrats müssen sich bei der Festlegung der Unternehmensziele an den Prinzipien des Ethikkodex orientieren;
- die Mitglieder des Kontrollgremiums müssen im Rahmen ihrer Funktionen gemäß Art. 2403 ital. ZGB die Achtung und Einhaltung der Prinzipien der ordentlichen Geschäftsführung überwachen;
- Führungskräfte und Abteilungsleiter müssen die Einhaltung der Werte und Bestimmungen des Ethikkodex sicherstellen und übernehmen die Verantwortung in und außerhalb des Unternehmens für die Einhaltung besagter Werte und Bestimmungen, da sie ein Bezugspunkt und Beispiel für ihre Mitarbeiter sind. Indem sie sie zur Einhaltung des Ethikkodex und der Bestimmungen anhalten, stärken sie Vertrauen, Zusammenhalt und Teamgeist;
- die Angestellten müssen unter Beachtung geltender gesetzlicher Vorschriften ihr Handeln und ihr Verhalten an den Prinzipien, Zielen und Werten des Ethikkodex ausrichten,
- Mitarbeiter, Handelspartner und Lieferanten müssen ihr Verhalten und ihre Geschäftspraktiken an die im Ethikkodex enthaltenen Prinzipien anpassen.
Alle, die mit Rovagnati zusammenarbeiten, einschließlich der Angestellten, müssen den Ethikkodex und die darin enthaltenen Bestimmungen kennen; sie müssen davon absehen, Verhaltensweisen an den Tag zu legen, die diesem widersprechen, sie müssen aktiv zu seiner Umsetzung, Aktualisierung und Verbesserung beitragen und eventuelle Mängel melden, indem sie sich an ihren Vorgesetzen oder das Überwachungsgremium wenden. Insbesondere sind die Achtung und Einhaltung der Bestimmungen des Ethikkodex gemäß Art. 2104 ital. ZGB wesentlicher Bestandteil der vertraglichen Verpflichtungen aller Angestellten von Rovagnati (Art. 2104 ital. ZGB: „Der Arbeitnehmer muss die von der Art der erforderlichen Leistung, vom Interesse des Unternehmens und des höheren Interesses der nationalen Produktion geforderte Sorgfalt an den Tag legen. Er muss zudem die Anweisungen für die Umsetzung und Gestaltung der Arbeit, die vom Unternehmer oder Mitarbeitern, von denen er hierarchisch abhängig ist, erteilt wurden, beachten“).
Rovagnati setzt sich dafür ein, die Kenntnis des Ethikkodex bei allen Empfängern zu begünstigen und zu gewährleisten, indem dieser über spezielle, angemessene Kommunikationsmaßnahmen (z.B. Anschlag am Schwarzen Brett, Aushändigung an alle Mitarbeiter, spezielle Abschnitte im Intranet und/oder auf der Unternehmenswebsite usw.) verbreitet und bekanntmacht wird. Der Ethikkodex wird zudem allen bekanntgemacht, zu denen Rovagnati Geschäftsbeziehungen pflegt. Jede Aktualisierung, Änderung und/oder Erweiterung des Ethikkodex wird unverzüglich allen Empfängern auf angemessenem Wege bekanntgegeben.
2.2 Überwachung und Umsetzung des Ethikkodex
Rovagnati setzt sich dafür ein, u.a. durch Umsetzung sämtlicher Maßnahmen, die Folgendes gewährleisten können:
- die maximale Verbreitung des Ethikkodex bei den Empfängern;
- die Erweiterung und Aktualisierung des Ethikkodex, um diesen an die Evolution der Werte und der für ihn relevanten Bestimmungen anzupassen;
- die Bereitstellung von Instrumenten zum Verständnis und zur Klärung der Auslegung und Umsetzung der im Ethikkodex enthaltenen Bestimmungen;
- die Durchführung von Prüfungen bei jeder Meldung von Verletzungen des Ethikkodex oder der Bezugsbestimmungen;
- die Beurteilung der Sachlage und die dementsprechende Auferlegung, bei erwiesener Verletzung, angemessener Strafen;
- dass an niemandem Vergeltung jeder Art dafür geübt werden kann, dass eine mögliche Verletzung des Ethikkodex oder der Bezugsbestimmungen gemeldet wurde.
Rovagnati verpflichtet sich dazu, die Einhaltung der im Ethikkodex enthaltenen Bestimmungen u.a. durch die Einrichtung eines Überwachungsgremiums zu gewährleisten, das für die Überwachung und Kontrolle der Umsetzung des Ethikkodex zuständig ist. Dem Überwachungsgremium obliegen insbesondere folgende Aufgaben:
- Zusammenarbeit bei Entscheidungen in Bezug auf Verletzungen des Ethikkodex, die vom Überwachungsgremium auf eigene Initiative oder nach Meldung durch andere Mitarbeiter festgestellt wurden, nach Absprache mit dem Personalleiter (was die Verhängung eventueller Strafen betrifft) und mit dem Vorgesetzten der Person, die die Verletzung begangen hat;
- Meldung der durch Führungskräfte und Abteilungsleiter der Gesellschaft begangenen Verletzungen an den Verwaltungsrat und das Kontrollgremium;
- Stellungnahme in Bezug auf eine eventuelle Überarbeitung des Ethikkodex oder der wichtigsten Unternehmensrichtlinien oder -verfahren, um die Übereinstimmung letzterer mit dem Ethikkodex zu gewährleisten;
- Prüfung der Umsetzung und Einhaltung des Ethikkodex, wobei die kontinuierliche Verbesserung der Ethik durch eine Analyse und Beurteilung der Kontrollverfahren und Risiken festgestellt und gefördert wird;
- Überwachung der Initiativen für die Verbreitung der Kenntnis und des Verständnisses des Ethikkodex;
- konstante Überwachung der Umsetzung des Ethikkodex durch die Empfänger, u.a. indem eventuellen Meldungen oder Empfehlungen nachgegangen wird;
3. WERTE UND PRINZIPIEN VON ROVAGNATI
3.1 Prinzipien
Die Mitarbeiter sind dazu verpflichtet, den Werten und Prinzipien von Rovagnati (die „Prinzipien“) entsprechend zu handeln, die sie kennen und sich zu eigen machen müssen.
Gesetzmäßigkeit
Die Mitarbeiter sind zur Einhaltung geltender Gesetze und Vorschriften sowohl nationaler als auch internationaler Art verpflichtet.
Ehrlichkeit
Bei jeder internen und externen Beziehung müssen sich die Mitarbeiter transparent, seriös und ehrlich verhalten und dürfen keine persönlichen und/oder Unternehmensinteressen, die gesetzlichen Bestimmungen oder Regelungen des landesweiten Tarifvertrags sowie dem vorliegenden Ethikkodex und dem Modell widersprechen, verfolgen.
Korrektheit
Das Verhalten und die Tätigkeit der Mitarbeiter müssen an maximaler Korrektheit ausgerichtet sein. Dies gilt auch für die Beziehungen zu Kollegen, Lieferanten, Kunden und im Allgemeinen zu allen, mit denen sie aufgrund ihrer ausgeübten Tätigkeit in Kontakt geraten. Dieses Prinzip bedeutet neben der Einhaltung der Verfahren laut Modell und Unternehmensrichtlinien, dass Situationen, in denen Diskriminierung oder Interessenskonflikte auftreten können, zu vermeiden sind.
Verantwortung
Im Rahmen der Unternehmensmission muss das Verhalten der Mitarbeiter verantwortungsbewusst sein. Sie müssen die Bedeutung und die Konsequenzen ihres Handels kennen, auch vor dem Hintergrund der Prinzipien laut vorliegendem Ethikkodex.
Unparteilichkeit
Im Rahmen der Einhaltung der Prinzipien, an denen sich das Geschäfts- und Arbeitsverhalten ausrichten sollte, toleriert Rovagnati keinerlei diskriminierende Verhaltensweise, sei es auf Grundlage der Rasse, des Geschlechts oder der Religion, der ethnischen Herkunft, Sprache oder Nationalität der Person.
Dies bedeutet auch die Anwendung des Prinzips der Chancengleichheit in der Verwaltung und im täglichen Ablauf des betrieblichen Lebens.
Transparenz
Rovagnati erachtet Wahrheit, Vollständigkeit und Genauigkeit der Informationen, die in und außerhalb der Gesellschaft geliefert werden, für die Durchführung seiner Geschäfte und für das betriebliche Leben als unerlässlich.
Hohe Qualität
In jedem Tätigkeitsbereich müssen Effizienz- und Qualitätsstandards verfolgt werden. Die Mitarbeiter garantieren Engagement und Professionalität, um eine bestmögliche Leistung zu erbringen.
Konkurrenz
Rovagnati betrachtet lauteren Wettbewerb als einen Mehrwert und agiert unter Einhaltung des Prinzips des lauteren Wettbewerbs und der Korrektheit auf dem Markt.
Trennung von Rollen und Befugnissen
Die Gesellschaft entwickelt und verbessert ihr Organisationssystem, um das Prinzip der Trennung der Rollen und Befugnisse von Personen, die mit der Ausführung, Prüfung oder Genehmigung betraut sind, zu gewährleisten. Die betrieblichen Modalitäten werden in den Unternehmensrichtlinien geplant und beschrieben.
Zufriedenheit der Mitarbeiter
Rovagnati strebt nach der Zufriedenheit seines Personals, indem sämtliche Initiativen unterstützt werden, die auf ein dynamisches Arbeitsumfeld abzielen, das sich durch Motivation und Miteinbeziehung auszeichnet, den Teamgeist und das Erlernen neuer Fähigkeiten fördert und das den Beitrag eines jeden Einzelnen messen, anerkennen und würdigen kann.
Rovagnati beteiligt seine Mitarbeiter an der Geschäftstätigkeit des Unternehmens und garantiert somit ein Arbeitsklima, das auf Aufmerksamkeit, einem offenen Ohr, Vertrauen und beruflicher Anerkennung basiert, auch durch Sicherheit am Arbeitsplatz und Schutz der Arbeitsbedingungen, was die körperliche und psychologische Unversehrtheit der Mitarbeiter gewährleistet.
Um die Kompetenzen seiner Mitarbeiter zu fördern, stellt Rovagnati Schulungs- und Weiterbildungsinstrumente zur Verfügung.
Gemeinschaft und Umgebung
Die Gesellschaft ist sich der sozialen Rolle, die sie in der Gemeinschaft spielt, sowie der Umweltaspekte, die mit ihrer Tätigkeit im Gebiet und in der Gemeinschaft in Zusammenhang stehen, bewusst.
Vertraulichkeit
Rovagnati handelt nach dem Prinzip der Vertraulichkeit der während der Geschäftstätigkeit erfahrenen Informationen, seien diese von Mitarbeitern, Lieferanten oder Kunden.
3.2 Pflichten für Angestellte, Führungskräfte und Abteilungsleiter
Alle Angestellten müssen die Bestimmungen des Ethikkodex sowie die Bezugsbestimmungen, die die Tätigkeiten in Zusammenhang mit ihrer Position regeln, kennen.
Insbesondere sind die Angestellten von Rovagnati dazu verpflichtet:
- keine Verhaltensweisen an den Tag zu legen, die diesen Bestimmungen widersprechen;
- sich an ihre Vorgesetzten zu wenden, wenn es Klärungsbedarf zur Umsetzung der Bestimmungen gibt;
- jede Information in Bezug auf mögliche Verletzungen des Ethikkodex, die sie selber in Erfahrung gebracht haben oder von anderen erhalten haben, unverzüglich ihren Vorgesetzten zu melden;
- jede an sie gestellte Aufforderung und/oder jeden Druck, der auf sie ausgeübt wird, sofern diese dem Ethikkodex widersprechen, unverzüglich ihren Vorgesetzen zu melden;
- mit den Gremien zusammenzuarbeiten, die für die Prüfung möglicher Verletzungen abbestellt wurden. Sollte infolge einer Meldung einer möglichen Verletzung des Ethikkodex der Angestellte der Ansicht sein, dass die Angelegenheit nicht angemessen gehandhabt oder gelöst wurde, oder Vergeltung an ihm geübt worden sein, kann er sich an das Überwachungsgremium wenden.
Der Angestellt darf keine persönlichen Nachforschungen anstellen oder die Informationen anderen weitergeben außer an seine Vorgesetzten oder das Überwachungsgremium. Jede Führungskraft und/oder jeder Abteilungsleiter ist dazu verpflichtet:
- mit seinem Verhalten als Beispiel für seine Angestellten und Mitarbeiter zu dienen;
- die Einhaltung des Ethikkodex durch die Angestellten sicherzustellen und letztere dazu anzuregen, Probleme oder Anliegen in Bezug auf seine Regeln und Einhaltung vorzubringen;
- sich dafür einzusetzen, dass die Angestellten begreifen, dass die Einhaltung der Bestimmungen des Ethikkodex ein wichtiger Bestandteil der Arbeitsleistung ist;
- im Rahmen seiner Befugnisse Angestellte und externe Mitarbeiter sorgfältig auszuwählen, um zu vermeiden, dass Aufträge an Personen erteilt werden, bei denen es nicht vollkommen sicher ist, ob sie die Regeln des Ethikkodex wirklich einhalten werden;
- seinem Vorgesetzten oder dem Überwachungsgremium unverzüglich Informationen zu möglichen Verletzungen der Bestimmungen des Ethikkodex, die er selbst in Erfahrung gebracht hat, die von Angestellten gemeldet wurden oder die von außerhalb des Unternehmens stammen, bekanntzugeben;
- unverzüglich korrigierende Maßnahmen zu ergreifen, wenn die Situation dies erfordert;
- jede Art von Vergeltung gegenüber den Angestellten zu verhindern, die Verletzungen des Ethikkodex gemeldet haben.
3.3 Verpflichtungen gegenüber Dritten
Gegenüber Dritten sind sämtliche Angestellten, Führungskräfte und Abteilungsleiter von Rovagnati im Rahmen ihrer Befugnisse dazu verpflichtet:
- diese angemessen zu den Vorgaben und Verpflichtungen des Ethikkodex zu informieren;
- die Einhaltung der Pflichten, die direkt ihre Tätigkeit betreffen, zu verlangen;
- bei fehlender Einhaltung der Bestimmungen des Ethikkodex durch Dritte angemessene interne oder externe Maßnahmen, sofern in ihrer Befugnis, zu ergreifen.
3.4 Kontrolltätigkeiten
Rovagnati fördert auf allen Ebenen eine Kultur des Bewusstseins sowohl für die eigenen Verantwortlichkeiten auf persönlicher und kollektiver Ebene als auch für das Vorhandensein von Kontrollen. Zudem zeichnet sich die Unternehmenskultur durch eine Mentalität aus, die auf die Durchführung von Kontrollen ausgerichtet ist. Die Einstellung in Bezug auf Kontrollen muss positiv sein, da diese einen Beitrag zur Verbesserung der Effizienz leisten.
Als interne Kontrollen gelten alle Maßnahmen, die notwendig oder nützlich sind, um die Unternehmenstätigkeit auszurichten, zu verwalten oder zu überprüfen. Ziel ist es, die Einhaltung von Gesetzen und Unternehmensverfahren zu gewährleisten, Unternehmensgüter zu schützen, Tätigkeiten effizient zu verwalten und genaue und vollständige Buchhaltungs- und Finanzdaten zu liefern.
Rovagnati hat die Kontrollen mit spezieller Relevanz für die Umsetzung des Modells im Modell selbst erläutert. In jedem Fall liegt die Verantwortung für die Umsetzung eines effizienten internen Kontrollsystems auf jeder Organisationsebene; demzufolge sind alle Angestellten im Rahmen ihrer ausgeübten Tätigkeiten verantwortlich für die Definition und korrekte Funktion des Kontrollsystems.
Im Rahmen ihrer Befugnisse sind die Führungskräfte dazu angehalten, einen Beitrag zum Kontrollsystem des Unternehmens zu leisten und ihre Mitarbeiter darin zu involvieren. Jeder muss sich für die Unternehmensgüter (materieller und immaterieller Art) verantwortlich fühlen, die für die ausgeübte Tätigkeit erforderlich sind. Kein Angestellter darf Güter und Ressourcen der Gesellschaft unsachgemäß verwenden oder dies anderen erlauben.
4.4 Beziehungen zu Lieferanten
Bei Ausschreibungen, in der Beschaffung und im Allgemeinen bei Beziehungen zu Lieferanten von Gütern und/oder Dienstleistungen sind die Angestellten, Abteilungsleiter und Führungskräfte von Rovagnati dazu verpflichtet:
- streng sämtliche Bestimmungen und internen Verfahren für die Auswahl und Pflege von Beziehungen zu Lieferanten zu beachten;
- keinem Lieferanten, der die notwendigen Voraussetzungen aufweist, die Möglichkeit zu verwehren, an Ausschreibungen teilzunehmen, um einen Auftrag erteilt zu bekommen. Bei der Auswahl sind objektive Beurteilungskriterien nach klaren und transparenten Methoden anzuwenden;
- die Wahl der Lieferanten auf der Grundlage der Bedürfnisse des Unternehmens zu treffen, mit dem Ziel, bestmögliche Bedingungen in Bezug auf Qualität und Kosten der angebotenen Produkte oder Dienstleistungen zu erhalten;
- die maximale Zusammenarbeit der Lieferanten zur kontinuierlichen Erfüllung der Anforderungen von Rovagnati und seiner Kunden in Bezug auf Qualität, Kosten und Lieferzeiten, die mindestens deren Anforderungen entsprechen müssen, zu gewährleisten;
- einen offenen und ehrlichen Dialog mit den Lieferanten im Rahmen guter kaufmännischer Sitten und der Unternehmenstradition beizubehalten;
- der Unternehmensleitung bedeutende Probleme mit den Lieferanten zu melden, sodass die Folgen beurteilt und angemessene Maßnahmen ergriffen werden können.
4.5 Beziehungen zu den Medien
Informationen nach außen hin müssen wahr, ehrlich, transparent und loyal sein. Beziehungen zu den Medien sind ausschließlich den Personen vorbehalten, die vom Unternehmen damit beauftragt wurden.
Die Angestellten von Rovagnati dürfen ohne die Genehmigung der befugten Personen Medienvertretern keine Informationen geben oder sich dazu verpflichten, Informationen zu geben.
Die Angestellten, Abteilungsleiter oder Führungskräfte von Rovagnati dürfen in keiner Form oder Weise Zahlungen, Geschenke oder andere Vorteile gewähren oder versprechen, die darauf abzielen, die Tätigkeit der für die Medienbeziehungen abbestellten Personen zu beeinflussen, oder die berechtigterweise als solche ausgelegt werden können.
5. BUCHHALTERISCHE TRANSPARENZ
Die buchhalterische Transparenz basiert auf der Wahrheit, Genauigkeit und Vollständigkeit der Informationen, die den entsprechenden Buchungen zugrunde liegen. Alle Angestellten, Abteilungsleiter oder Führungskräfte sind zur Mitarbeit verpflichtet, damit Verwaltungsvorgänge korrekt und pünktlich verbucht werden können.
Für jeden Vorgang ist in den Akten eine angemessene unterstützende Dokumentation über die durchgeführte Tätigkeit aufzubewahren, sodass Folgendes ermöglicht wird:
- eine einfache Buchung;
- die Feststellung der verschiedenen Verantwortlichkeitsebenen;
- die genaue Rekonstruktion des Vorgangs, auch um die Wahrscheinlichkeit von Auslegungsfehlern zu verringern.
Jede Buchung muss genau das wiedergeben, was aus der unterstützenden Dokumentation hervorgeht. Alle Angestellten, Abteilungsleiter oder Führungskräfte müssen im Rahmen ihrer jeweiligen Tätigkeiten oder Befugnisse sicherstellen, dass die Dokumentation archiviert wird, einfach auf sie zugegriffen werden kann und dass sie anhand von logischen Kriterien geordnet wird.
Die Angestellten, Abteilungsleiter und Führungskräfte von Rovagnati, denen eventuelle Auslassungen, Fälschungen oder Nachlässigkeiten in der Buchhaltung oder der Dokumentation, auf denen die Buchungen basieren, bekannt werden, sind dazu angehalten, den Sachverhalt ihrem Vorgesetzen oder dem Überwachungsgremium zu melden. An diese können sie sich auch bei Zweifeln zu den Bearbeitungs- und Aufbewahrungsmethoden der oben genannten Dokumentation wenden.
Die von den Angestellten im Interesse von Rovagnati verwendeten Dokumente müssen archiviert und aufbewahrt werden. Kein Angestellter darf die während seiner Arbeitstätigkeit verwendeten Dokumente zerstören oder willkürlich verändern. Hat ein Angestellter der Gesellschaft Zweifel zu den Bearbeitungs- und Aufbewahrungsmethoden der Dokumente, kann er Informationen bei seinem Vorgesetzten oder beim Überwachungsgremium einholen.
6. GESUNDHEIT, SICHERHEIT UND UMWELT
Im Rahmen seiner Aktivitäten setzt sich Rovagnati dafür ein, zur Entwicklung und zum Wohlergehen der Gemeinschaft, in der das Unternehmen ansässig ist, beizutragen. Ziel ist es, die Sicherheit der Produkte und die Gesundheit der Angestellten, externen Mitarbeiter, Kunden und von den Tätigkeiten des Unternehmens betroffenen Gemeinschaften zu gewährleisten und die Umweltauswirkungen zu verringern.
Rovagnati trägt aktiv zur Förderung der technologischen Entwicklung mit dem Ziel bei, die Qualität und Sicherheit der Produkte zu gewährleisten sowie die Umwelt zu schützen und natürliche Ressourcen zu schonen.
Die Tätigkeiten von Rovagnati müssen unter strenger Einhaltung der geltenden Gesetzgebung zu Lebensmittelsicherheit und Hygiene von Produkten und Produktionsstätten erfolgen und den Regeln und Prinzipen von H.A.C.C.P.-Systemen, nationalen und gemeinschaftlichen Hygienebestimmungen, Handbüchern zu guter Hygienepraxis, dem sogenannten „Hygienepaket“ und jeder anderen einschlägigen Bestimmung, darunter ausländische Bestimmungen, zu deren Einhaltung sich Rovagnati im Rahmen von Beziehungen zu ausländischen Kunden und Lieferanten verpflichten muss, entsprechen.
Die betriebliche Verwaltung muss sich an fortschrittlichen Kriterien des Umweltschutzes und der Energieeffizienz ausrichten. Ziel dabei ist die Verbesserung der Gesundheitsbedingungen sowie der Sicherheit, der Prävention und des Schutzes am Arbeitsplatz, um die Gesundheit und Sicherheit aller Personen zu gewährleisten, die bei oder mit Rovagnati arbeiten.
Forschung und technologische Innovation müssen insbesondere auf die Förderung von Produkten und Prozessen abzielen, die immer umweltschonender werden und die sich durch ein immer größeres Augenmerk für Lebensmittelsicherheit und die Gesundheit der Mitarbeiter und der Endkunden auszeichnen.
Die Angestellten, Abteilungsleiter und Führungskräfte von Rovagnati verpflichten sich dazu, an der Beibehaltung und Verbesserung der Sicherheit, der Produktqualität und der Arbeitsstätten mitzuwirken.
7. VERTRAULICHKEIT UND DISKRETION
Die Tätigkeiten von Rovagnati erfordern die ständige Erfassung, Verwahrung, Verarbeitung, Übermittlung und Verbreitung von Informationen, Dokumenten und anderen Daten in Zusammenhang mit Verhandlungen, Verwaltungsverfahren, Finanztransaktionen usw.
Die Datenbanken von Rovagnati können u.a. von Datenschutzgesetzen geschützte personenbezogene Daten beinhalten, die aufgrund getroffener Vereinbarungen außerhalb des Unternehmens nicht bekanntgegeben werden dürfen. Zudem können die Datenbanken Daten enthalten, deren unangemessene oder unpünktliche Verbreitung den Interessen des Unternehmens schaden könnte.
Alle Angestellten, Abteilungsleiter, Führungskräfte oder Mitarbeiter sind dazu verpflichtet, die von den Umständen geforderte Vertraulichkeit für jede Informationen, die sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit erfahren, zu gewährleisten.
Rovagnati verpflichtet sich dazu, Informationen in Bezug auf seine Angestellten und Dritte, die im Unternehmen und durch Geschäftsbeziehungen erstellt oder erfasst wurden, zu schützen und jede unrechtmäßige Verwendung dieser Informationen zu unterbinden. Die von Angestellten, Abteilungsleitern oder Führungskräften bei ihrer Arbeit oder durch ihre Aufgaben erfassten oder verarbeiteten Informationen, Kenntnisse oder Daten sind Eigentum von Rovagnati und dürfen ohne entsprechende Genehmigung nicht verwendet, übermittelt oder verbreitet werden.
Unangetastet des Verbots, Informationen über die Organisation oder die Produktionsmethoden des Unternehmens zu verbreiten oder diese auf eine Art und Weise zu verwenden, dass dem Unternehmen Schaden zugefügt werden könnte, sind alle Angestellten, Abteilungsleiter oder Führungskräfte von Rovagnati dazu verpflichtet, sich entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz und zur Vertraulichkeit von Daten zu verhalten.