Naturals

Wohlergehen Der Tiere

Das Wohlergehen der Tiere ist nicht nur ein typisches Merkmal von Naturals, sondern auch ein grundlegender Aspekt des Rovagnati-Programms für Verantwortungsbewusste Qualität und seines Pfeilers "Umwelt- und tierbewusst". Es belegt die Aufmerksamkeit von Rovagnati für dieses Thema in jedem gegenwärtigen und zukünftigen Aspekt seines "Handelns".

Um sein Projekt zum Wohlergehen der Tiere umzusetzen hat Rovagnati zunächst einmal die sogenannten „5 Freiheiten“ herangezogen, die 1979 vom Farm Animal Welfare Council (FAWC) auf Grundlage des „Brambell Report“ in England festgelegt wurden.

Entdecken Sie die 5 Freiheiten:

Die Fünf Freiheiten sind Kategorien zu den wichtigsten Anforderungen von Tieren, die für ihr Wohlergehen eingehalten werden müssen; es handelt sich um Idealbedingungen und sie sind als Beurteilungsschema für das Wohlergehen der Tiere in verschiedenen Haltungssystemen (intensiv und extensiv) anwendbar.

Neben den „5 Freiheiten“ hat Rovagnati ein spezielles Programm entwickelt, um durch die Vorgabe spezifischer Kriterien zu gewährleisten, dass die Ferkel in Zuchtbetrieben aufgezogen werden, die gute Praktiken im Bereich der Tierhaltung und des Wohlergehens der Tiere befolgen.

Die Kriterien für das Wohlergehen der Tiere von Naturals, lauten folgendermaßen:

1. Absolut KEINE Verwendung von Antibiotika ab der Geburt
Ab der Geburt bis zur Schlachtung dürfen dem Tier keine Antibiotika verabreicht werden. Sollten die Tiere für ihre Gesundheit medikamentös mit Antibiotika behandelt werden müssen, werden diese verabreicht, das Tier wird jedoch sofort aus dem Programm genommen.

2. KEINE Verwendung von Hormonen
Ab der Geburt bis zur Schlachtung dürfen dem Tier keinerlei Wachstumshormone verabreicht werden, nicht einmal natürliche oder synthetische Hormone, noch andere Substanzen, die das Wachstum fördern, in vollkommener Übereinstimmung mit europäischen Gesetzen.

3. KEINE Kastration ohne Betäubung und Analgesie
Eine Kastration ohne Betäubung und Analgesie ist untersagt, sowie eine chemische Kastration oder eine Kastration mit chemischen Hilfsmitteln, in Übereinstimmung mit europäischen Gesetzen.

4. KEIN Ziehen von Zähnen
Das Ziehen von Zähnen ist bei allen Schweinen im Programm verboten, in Übereinstimmung mit europäischen Gesetzen

5. KEIN Kupieren der Ohren
Das Kupieren der Ohren ist bei allen Schweinen im Programm verboten, in Übereinstimmung mit europäischen Gesetzen.

6. Umgebung
Die Haltungsumgebung der Tiere muss folgende Eigenschaften aufweisen, um positive Lebensbedingungen zu schaffen:
- allen Schweinen muss zu jeder Zeit ausreichend Stroh und Futter zur Verfügung stehen
- KEINE Verwendung von Spaltenböden
- Umwelteinreichung, in Übereinstimmung mit europäischen Gesetzen

7. Bewegungsfreiheit vor dem Abferkeln
Den Muttersauen wird bis zu 7 Tage vor dem Abferkeln Bewegungsfreiheit gewährt, ohne Verwendung von Kastenständen, in Übereinstimmung mit europäischen Gesetzen.